Kosten

Allgemeine Informationen

In der Praxis führe ich Behandlungen sowohl von gesetzlich Versicherten als auch von privat Versicherten und Selbstzahlern durch.

Um die Rahmenbedingungen für die Behandlung und den Ablauf abzusprechen, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. In einem ersten Kennenlerngespräch können Sie Ihre Situation darstellen und werden von mir über mögliche Behandlungswege informiert. Für dieses Erstgespräch benötigen Sie keine Überweisung Ihres Arztes. Nach dem Erstgespräch bleiben in der Regel 3 weitere sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen), in denen eine Diagnose erstellt und das weitere therapeutische Vorgehen für die nächste Zeit geplant werden kann. Diese Zeit wird außerdem dazu genutzt, um zu entscheiden, ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten.

 

Rahmenbedingungen

Nach der Entscheidung für eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Verhaltenstherapie finden die therapeutischen Sitzungen üblicherweise einmal wöchentlich statt. Diese Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.

Unter Berücksichtigung der individuellen Problemstellung und Zielsetzung wird zu Beginn zwischen einer Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen und einer Langzeittherapie von 60 Sitzungen gewählt. Eine Fortführung ist bis zu 80 Sitzungen möglich. Die Länge der Therapie kann bei Selbstzahlern individuell abgesprochen werden.

Für alle Gespräch unterliegen die Inhalte der ärztlichen Schweigepflicht, welche für mich rechtlich bindend ist.

Der Ablauf und die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert bzw. Selbstzahler sind. Informationen zu den unterschiedlichen Modalitäten finden Sie hier:

Gesetzliche Versicherung

Auch für gesetzlich Versicherte besteht im Rahmen der Kostenerstattung die Möglichkeit, eine Behandlung mit mir zu beginnen. Voraussetzung dafür ist es, dass Sie bereits versucht haben, einen Therapieplatz bei einem vertraglich bei den Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer angemessenen Wartezeit zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. In diesem Fall ist es möglich, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für die Behandlung bei mir zu beantragen. Ich unterstütze Sie gerne bei den dafür notwendigen Schritten. Sollten Sie Fragen zu diesem Vorgehen haben, dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

Als erste Hilfestellung zur Beantragung einer Therapie über die Kostenerstattung finden Sie im Folgenden ein paar wichtige Hinweise:

Protokollieren Sie Ihre Suche nach einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung: Notieren Sie dabei formlos, wen Sie wann kontaktiert haben (Empfehlung: mindestens 5 Psychotherapeuten mit Kassenzulassung) und wie lange die Wartezeit für einen Therapieplatz ist.

Weisen Sie ein „Systemversagen“ nach, z. B. kann ein Sprechstundentermin von der Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse (TSS) nicht innerhalb von vier Wochen vermittelt werden, der Termin kann nur in einer Praxis angeboten werden, die weiter als 30 Minuten einfache Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelegen ist oder auch eine Klinikambulanz kann keine Termine in der notwendigen Frequenz übernehmen.
Wenn Ihnen ein Sprechstundentermin vermittelt wird, nehmen Sie diesen unbedingt wahr und fragen Sie den Psychotherapeuten ebenfalls nach seinen Wartezeiten und dem nächstmöglichen Therapiebeginn.

Sie benötigen von Ihrem Arzt eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und nicht aufschiebbar ist.

Um die Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen. Ausformulierte Anträge finden Sie im Internet oder ich sende Ihnen gerne ein vorformuliertes Beispiel zu, welches Sie nur noch ausfüllen müssen.

Von mir benötigen Sie die Bescheinigung, dass eine Aufnahme der Therapie kurzfristig möglich ist.

Ihre Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten für unaufschiebbare Leistungen, also zum Beispiel eine psychotherapeutische Behandlung, nach § 13 Abs. 3 SGB V zu erstatten.

Das Honorar beträgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten http://www.gesetze-im-internet.de/gop/index.html  und EBM derzeit 105,95€ für eine Therapiesitzung von 50 Minuten. Kosten, die von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Weitere Hinweise finden Sie hier:

https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf

 

Private Versicherung / Beihilfe

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragsstellung ganz oder anteilig übernommen. Setzen Sie sich dafür bitte frühzeitig mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen  für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie) zu klären.

Bei Fragen zum Ablauf dürfen Sie sich gerne bei mir melden, so dass wir zunächst telefonisch besprechen, wie Sie die Voraussetzungen für eine Behandlung mit Ihrer Krankenkasse klären können.

Da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten http://www.gesetze-im-internet.de/gop/index.html  und EBM deutlich voneinander abweichen, wird der 2,45-fache Satz mit 107,11€ berechnet für eine Therapiesitzung von 50 Minuten. Kosten, die nicht von der Beihilfe oder Ihren privaten Versicherung übernommen werden, sind von Ihnen zu tragen.


Selbstzahler

Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Krankenkasse eine Mitteilung über Ihre Psychotherapie erhält, so ist auch eine Behandlung für Selbstzahler möglich. Vor allem bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder einem Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann dies von Vorteil sein.

Melden Sie sich gerne bei mir, sollte dieses Modell für Sie in Frage kommen. Nach der telefonischen Klärung des groben Ablaufs kann dann ein Termin für ein Erstgespräch ausgemacht werden.

Da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten http://www.gesetze-im-internet.de/gop/index.html  und EBM deutlich voneinander abweichen, wird der 2,45-fache Satz mit 107,11€ berechnet für eine Therapiesitzung von 50 Minuten. Kosten, die nicht von der Beihilfe oder Ihren privaten Versicherung übernommen werden, sind von Ihnen zu tragen.