Kosten

Allgemeine Informationen

In der Praxis führe ich Behandlungen sowohl von gesetzlich Versicherten als auch von privat Versicherten und Selbstzahlern durch.

Um die Rahmenbedingungen für die Behandlung und den Ablauf abzusprechen, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. In einem ersten Kennenlerngespräch können Sie Ihre Situation darstellen und werden von mir über mögliche Behandlungswege informiert. Für dieses Erstgespräch benötigen Sie keine Überweisung Ihres Arztes. Nach dem Erstgespräch bleiben in der Regel 3 weitere sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen), in denen eine Diagnose erstellt und das weitere therapeutische Vorgehen für die nächste Zeit geplant werden kann. Diese Zeit wird außerdem dazu genutzt, um zu entscheiden, ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten.

Rahmenbedingungen

Nach der Entscheidung für eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Verhaltenstherapie finden die therapeutischen Sitzungen üblicherweise einmal wöchentlich statt. Diese Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.

Unter Berücksichtigung der individuellen Problemstellung und Zielsetzung wird zu Beginn zwischen einer Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen und einer Langzeittherapie von 60 Sitzungen gewählt. Eine Fortführung ist bis zu 80 Sitzungen möglich. Die Länge der Therapie kann bei Selbstzahlern individuell abgesprochen werden.

Für alle Gespräch unterliegen die Inhalte der ärztlichen Schweigepflicht, welche für mich rechtlich bindend ist.

Der Ablauf und die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert bzw. Selbstzahler sind. Informationen zu den unterschiedlichen Modalitäten finden Sie hier:

Gesetzliche Versicherung

Als gesetzlich versicherte/r Patient*in ist seit 2025 eine Behandlung in meiner Praxis ohne weitere Einschränkungen möglich. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie jeweils zum Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte zum Einlesen mit. Sollten sich versicherungsrelevante Änderungen (Namensänderung, Änderung der Versicherung, Ende der Versicherung) ergeben, teilen Sie mir diese bitte sofort mit. Sollte es hier zu Problemen kommen, die dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt, werden Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt. 

Private Versicherung / Beihilfe

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragsstellung ganz oder anteilig übernommen. Setzen Sie sich dafür bitte frühzeitig mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen  für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie) zu klären.

Bei Fragen zum Ablauf dürfen Sie sich gerne bei mir melden, so dass wir zunächst telefonisch besprechen, wie Sie die Voraussetzungen für eine Behandlung mit Ihrer Krankenkasse klären können.

Mit Änderung der Gebührenordnung für Psychotherapeuten https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf zum Juli 2024 fallen je nach Art der psychotherapeutischen Sitzung 134,06 € bzw. 134,07 €. Kosten für die biografische Anamnese betragen 123,34 €, für eine Testbatterie 75,75 €. Sollte ein Bericht an den Gutachter nötig sein, da Ihre Krankenkasse oder die Beihilfe dies allgemein fordern bzw. sollte eine Langzeittherapie indiziert sein, kostet dieser 67,03 €. Kosten, die nicht von der Beihilfe oder Ihren privaten Versicherung übernommen werden, sind von Ihnen zu tragen.

Selbstzahler

Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Krankenkasse eine Mitteilung über Ihre Psychotherapie erhält, so ist auch eine Behandlung für Selbstzahler möglich. Vor allem bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder einem Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann dies von Vorteil sein.

Melden Sie sich gerne bei mir, sollte dieses Modell für Sie in Frage kommen. Nach der telefonischen Klärung des groben Ablaufs kann dann ein Termin für ein Erstgespräch ausgemacht werden.

Mit Änderung der Gebührenordnung für Psychotherapeuten https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf zum Juli 2024 fallen je nach Art der psychotherapeutischen Sitzung 134,06 € bzw. 134,07 €. Kosten für die biografische Anamnese betragen 123,34 €, für eine Testbatterie 75,75 €. 

Bei Fragen zu den Kosten zögern Sie bitte nicht, sich an mich zu wenden.

Ausfallhonorar

Bei Absagen unter 24 Stunden wird Ihnen die ausgefallene Sitzungen, sollte diese nicht nachbesetzt werden können, mit 75 € privat in Rechnung gestellt.

 

Psychotherapeutische Praxis Laura Thalheimer, M. Sc.
Paul-Mertgen-Straße 7
56587 Straßenhaus

Telefon: 0162 3954551

Email: kontakt(a)psychotherapie-thalheimer.de